Habe ich Anspruch auf die curabox Pflege?
Sie haben einen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
Sie haben einen Pflegegrad (1-5).
Sie wohnen zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
Sie werden (ganz oder teilweise) von einer Privatperson gepflegt. Das kann beispielsweise ein Familienmitglied, ein Nachbar oder ein Bekannter sein.
Der Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch finden Sie in § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI.
Hinweis: Vorübergehend können nur gesetzlich versicherte Personen einen Antrag für die curabox Pflege stellen. Wir arbeiten daran, unseren Service so schnell wie möglich auch wieder privat Versicherten anbieten zu können.
Was muss ich tun, um die curabox Pflege kostenfrei zu erhalten?
Um die curabox Pflege zu erhalten, stellen Sie über uns einen Antrag. Damit beantragen Sie die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Pflegekasse. Nachdem Ihre Pflegekasse den Antrag bewilligt hat, startet die regelmäßige Belieferung. Hier erfahren Sie mehr zu den Schritten im Antrag.
Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Ja, sofern Sie auch von einer Privatperson gepflegt werden, haben Sie trotzdem Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel.
Sollten Sie ausschließlich vom Pflegedienst gepflegt werden, besteht kein Anspruch.
Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?
Wenn Ihre Pflegekasse den Antrag ablehnt, bekommen Sie keine curabox Pflege zugesendet. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel aktuell über einen anderen Anbieter. Wie kann ich zur curabox Pflege wechseln?
Sie kündigen die Versorgung beim anderen Anbieter. Anschließend füllen Sie den Antrag für die curabox Pflege aus.
Die Kostenzusage gilt auch für vergangene Monate. Bekomme ich die curabox Pflege rückwirkend nachgeliefert?
Nein, eine Lieferung im Nachhinein ist nicht möglich. Das liegt daran, dass die Pflegekasse die Kosten nicht rückwirkend übernimmt.
Was passiert mit meinem curabox Pflege-Antrag, wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflegegrad fälschlicherweise ablehnt?
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Wird Ihnen dann ein Pflegegrad anerkannt, stellen Sie erneut einen curabox Pflege-Antrag. Der vorige Antrag ist ungültig.
Wie lange ist meine Genehmigung für die curabox Pflege gültig?
Meist werden Anträge für die curabox Pflege unbefristet oder für mindestens ein Jahr genehmigt. Den Antrag stellen Sie also in der Regel nur einmal. Bei befristeten Genehmigungen informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist.
Welche Produkte kann meine curabox Pflege enthalten?
Die curabox Pflege enthält sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Alle verfügbaren Produkte haben wir für Sie auf der Produktübersicht zusammengefasst.
Seit Sommer 2024 ist die Auswahl noch größer geworden: Neu im Sortiment sind zum Beispiel Desinfektionstücher und Einmallätzchen.
Werde ich zu den Produkten beraten?
Ja, auf Wunsch beraten wir Sie telefonisch. In diesem Gespräch erfahren Sie mehr zum Zweck der Pflegehilfsmittel und deren Anwendung. Außerdem unterstützen wir Sie dabei, die Produkte bedarfsgerecht für Ihren Pflegealltag zusammenzustellen.
Zusätzlich zu dem Beratungsgespräch finden Sie auf unserer Produktübersicht Hinweise zu den Produkten und deren Anwendung zum Nachlesen.
Kann ich Inkontinenzhilfsmittel über die curabox Pflege erhalten?
Nein, diese Hilfsmittel bekommen Sie regelmäßig mit der Inkontinenzversorgung unseres Partners HARTMANN. Dafür benötigen Sie ein Rezept vom Arzt.
Mit der curabox Pflege können Sie bei Bedarf waschbare Bettschutzeinlagen und Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch erhalten.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegeversicherung trägt die Kosten in Höhe von bis zu 42 € monatlich für Ihre bedarfsgerechte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Diesen Anspruch finden Sie in § 40 Absatz 2 SGB XI.
Gut zu wissen: Mit der curabox Pflege verschicken wir nur so viele Produkte, wie im Rahmen des gesetzlichen Höchstbetrags erstattet werden. Das heißt konkret: Ihnen entstehen keine Kosten.
Werden die Kosten komplett übernommen?
Ja, die Kosten für die curabox Pflege werden komplett übernommen. Voraussetzung dafür ist ein bewilligter Antrag Ihrer Pflegekasse.
Wie läuft die Kostenübernahme ab?
Über die curabox Pflege stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme, den wir für Sie bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Wenn die Pflegekasse Ihren Antrag genehmigt, beginnt die Belieferung.
Bei gesetzlich Versicherten kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie brauchen nichts weiter tun.
Hinweis: Wenn Sie privat versichert sind, können wir zurzeit nicht mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Wir arbeiten daran, dass der Antrag auch für Sie bald wieder möglich ist.
Können Versandkosten entstehen?
Nein, Sie erhalten die curabox Pflege immer versandkostenfrei.
Was muss ich tun, um die curabox Pflege kostenfrei zu erhalten?
Um die curabox Pflege zu erhalten, stellen Sie über uns einen Antrag. Damit beantragen Sie die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Ihrer Pflegekasse. Nachdem Ihre Pflegekasse den Antrag bewilligt hat, startet die regelmäßige Belieferung. Bei gesetzlich Versicherten kümmern wir uns um die Abrechnung mit der Pflegekasse. Sie brauchen nichts weiter tun.
Hinweis: Vorübergehend können nur gesetzlich versicherte Personen einen Antrag für die curabox Pflege stellen. Wir arbeiten daran, unseren Service so schnell wie möglich auch wieder privat Versicherten anbieten zu können.
Wie lange dauert es, bis ich die erste curabox Pflege erhalte?
Wir verschicken Ihre erste curabox Pflege, sobald uns die Genehmigung Ihrer Pflegekasse vorliegt. In der Regel können Sie damit nach ein bis zwei Wochen nach Antragstellung rechnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an die Bearbeitungsdauer Ihrer Pflegekasse gebunden sind.
Sollte Ihnen die Genehmigung bereits vorliegen, schicken Sie uns diese gern als Scan oder Foto per E-Mail (curabox@pflege.de) oder als Kopie per Post zu.
Was soll ich tun, wenn ich meine curabox Pflege noch nicht erhalte habe?
Um schnell und unkompliziert zu klären, weshalb es zur Verzögerung kommt, rufen Sie bitte unseren Kundenservice an. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 / 87 40 97 57. Gut zu wissen: Bevor wir Ihnen die curabox Pflege zusenden können, muss der Antrag von Ihrer Pflegekasse genehmigt werden.
Sollte Ihr Antrag unvollständig ausgefüllt sein oder die Unterschrift fehlen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Kann ich meine curabox Pflege anpassen?
Ja, Sie können Ihre curabox Pflege jeden Monat neu anpassen, um die Versorgung bestmöglich auf Ihren Bedarf anzupassen.
Änderungen sind im digitalen Kundenbereich meine curabox möglich. Sie melden sich einfach an und ändern die Produktauswahl.
Alternativ sind Änderungen der Produktauswahl auch über unseren Kundenservice möglich. Sie erreichen uns per E-Mail (curabox@pflege.de) oder per Telefon unter 040 / 87 40 97 57.
Wird die curabox Pflege in einem diskreten Karton verschickt?
Ja, Sie erhalten die curabox Pflege in einem neutralen Karton ohne Aufdruck. Lediglich das Versandetikett weist in kleiner Schrift den Absender auf.
Kann ich die curabox Pflege an meinen Pflegedienst liefern lassen?
Nein, aus vertraglichen Gründen können wir die curabox Pflege nicht an Ihren ambulanten Pflegedienst liefern. Entweder verschicken wir die curabox Pflege direkt an den pflegebedürftigen Kunden oder an eine andere Privatadresse. Das kann die Adresse eines Nachbarn, Bekannten oder der pflegenden Privatperson sein.
Kann ich die Lieferung pausieren?
Ja, Sie können die Lieferung jederzeit pausieren, ohne direkt zu kündigen. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn die pflegebedürftige Person in der Kurzzeitpflege versorgt wird oder ein längerer Reha-Aufenthalt ansteht.
Die Pausierung ist ganz einfach möglich:
Online im Kundenbereich: Im Kundenbereich meine curabox können Sie die Pausierung jederzeit selbst auswählen. Dafür melden Sie sich mit Ihren Kundendaten an und nehmen die Änderung vor.
Über den Kundenservice: Alternativ können Sie unserem Kundenservice per Telefon (040 / 87 40 97 57) oder E-Mail (curabox@pflege.de) mitteilen, für welchen Zeitraum wir die Lieferung pausieren sollen.
Wie kann ich die curabox Pflege kündigen?
Es gibt unterschiedliche Wege, wie Sie die curabox Pflege kündigen können. Bitte geben Sie den Kündigungsgrund an.
Kündigen Sie online in Ihrem Kundenbereich meine curabox.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an curabox@pflege.de.
Rufen Sie uns an unter 040 / 87 40 97 57.
Ich bin privat versichert. Kann ich die curabox Pflege beantragen?
Nein, zurzeit können Sie als privat versicherte Person keinen Antrag für die curabox Pflege stellen. Wir arbeiten daran, dass wir auch Sie so schnell wie möglich bedarfsgerecht mit Pflegehilfsmitteln versorgen können.
Was bedeutet Beihilfe und wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfe, auch als beamtenrechtliche Krankenfürsorge bekannt, ist ein staatlicher Zuschuss für Beamte zu ihren Gesundheitskosten. Durch den Zuschuss werden mindestens 50 Prozent der Gesundheitskosten gedeckt. Beihilfeberechtigt sind Beamte, deren Ehe- oder Lebenspartner und Kinder.
Ich bin beihilfeberechtigt. Was muss ich für die Kostenerstattung tun?
Wie bei allen anderen Beihilfeleistungen auch gehen Sie zunächst in Vorleistung. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie dann bei der zuständigen Beihilfestelle einreichen.
Gesetzlich versichert: Die Rechnung weist die Hälfte des Betrags aus, also maximal 21 €. Sie erhalten den gesamten Rechnungsbetrag von Ihrer Beihilfestelle zurück.
Privat versichert: Zurzeit können Sie als privat versicherte Person keinen Antrag für die curabox Pflege stellen. Wir arbeiten daran, dass wir auch Sie so schnell wie möglich bedarfsgerecht mit Pflegehilfsmitteln versorgen können.
Bei weiteren Fragen zur Beihilfe wenden Sie sich gern an unseren Servicepartner MEDIRENTA.
