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Hilfe & Kontakt
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Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die curabox Pflege, den Anspruch und den Ablauf.

Hinweise

* Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden bereitgestellt, wenn ein tatsächlicher Bedarf besteht und diese im Einzelfall notwendig sind. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüft Ihre Pflegekasse nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Ein Anspruch auf die Pflegehilfsmittel besteht, wenn die Pflegekasse den Bedarf bestätigt.

** Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.


TÜV bewertet pflege.de mit: Sehr Gut

TÜV-geprüfte Kundenzufriedenheit für unsere curabox® und den pflege.de-Anbietervergleich.

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