Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die regelmäßige Inkontinenzversorgung mit der curabox Inko.

Antragstellung für sich selbst und andere

Sie können die curabox Inko für sich selbst oder eine andere Person online beantragen.

Rezept & Inkontinenzform

Für die regelmäßige Belieferung mit der curabox Inko benötigen Sie ein Rezept vom Arzt, das eine Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln bei Harn- und/oder Stuhlinkontinenz verordnet. Wenn Sie den Antrag digital starten, muss noch kein Rezept vorliegen.

Mindestalter 18 Jahre

Zurzeit können wir nur volljährige Personen mit der curabox Inko versorgen.

Blasenkatheter

Falls Sie einen Blasenkatheter tragen, ist die regelmäßige Versorgung mit der curabox Inko nur möglich, wenn die Hilfsmittel für Stuhlinkontinenz benötigt werden.

Gesetzlich versichert

Zum aktuellen Zeitpunkt können wir die curabox Inko gesetzlich versicherten Personen anbieten. Dafür müssen wir einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben.

Versorger wechseln

Wenn Sie bereits durch einen anderen Versorger beliefert werden, können Sie sich trotzdem für die curabox Inko entscheiden. Der Wechsel ist ganz einfach: Sie unterschreiben den Versorgungsauftrag, der Ihrem Musterpaket beiliegt und informieren Ihren aktuellen Versorger schriftlich über den Wechsel. Anschließend schicken Sie uns ein neues Rezept zu und die Versorgung kann beginnen.

Kostenträger Krankenkasse

Die curabox Inko ist Ihre regelmäßige Inkontinenzversorgung auf Rezept. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihr Inkontinenzmaterial. Sie beteiligen sich ggf. mit der gesetzlichen Zuzahlung und wirtschaftlichen Aufzahlung an den Kosten und sparen so jeden Monat gegenüber dem Selbstkauf.

Gesetzliche Zuzahlung

Die gesetzliche Zuzahlung ist die Rezeptgebühr. Als gesetzlich Versicherter beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den Kosten, höchstens aber mit 10 Euro pro Monat. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, entfällt dieser Kostenpunkt. Diese Information hinterlegen Sie im digitalen Antrag. Für die regelmäßige Versorgung benötigen wir den Nachweis als Kopie.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie im laufenden Jahr mehr als 2 Prozent Ihrer Bruttoeinkünfte für Zuzahlungen aufwenden, können Sie sich von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreien lassen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 Prozent. Für die Zuzahlungsbefreiung stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse.

Wirtschaftliche Aufzahlung

Ihre Krankenkasse ermöglicht eine Inkontinenzversorgung, die Ihnen das Leben mit Inkontinenz erleichtert. Wünschen Sie eine höherwertige Versorgung, die über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht und Ihnen ein Plus an Komfort bietet, leisten Sie eine geringe Aufzahlung. Wie hoch diese ist, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und der gewünschten Anzahl an Packungen. Im Musterpaket informieren wir Sie dazu.

Kostenfreies Musterpaket

Bevor Sie sich für Inkontinenzprodukte entscheiden, erhalten Sie von uns ein kostenfreies Musterpaket mit Qualitätsprodukten zum Testen. Darin finden Sie Produktmuster, die wir auf Ihre individuelle Situation abgestimmt haben. Sie entscheiden sich dann für die Produkte, die am besten zu Ihrem Alltag passen.

Häufigkeit der Lieferung

Einmal im Monat bekommen Sie Ihre individuelle curabox Inko nach Hause geliefert.

Produkte oder Mengen ändern

Sie benötigen ein anderes Inkontinenzprodukt oder mehr Packungen? Sollte sich Ihr Bedarf ändern, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 040 / 87 40 97 79 an unsere Beraterinnen und Berater. Gemeinsam finden wir die passende Lösung.

Daten anpassen

Wenn sich persönliche Daten – wie Name, Adresse oder Krankenkasse – ändern, schreiben Sie uns eine E-Mail an curabox@pflege.de oder rufen uns an unter 040 / 87 40 97 79.

Kündigung

Sie können die curabox Inko jederzeit kündigen. Dafür wenden Sie sich bitte telefonisch unter 040 / 87 40 97 79 an unsere Beraterinnen und Berater.